Freitag, 17. Oktober 2008

Bundeskartellamt stellt Preismissbrauchsverfahren gegen Gasversorgungsunternehmen gegen Zusagen zugunsten der Verbraucher ein

Wie das Bundeskartellamt mitteilte, ist das Gaspreismissbrauchsverfahren gegen sechs regionale E.ON-Gasversorger eingestellt worden. Grund dafür waren finanzielle Zusagen der Unternehmen gegenüber dem Bundeskartellamt zugunsten der Verbraucher in Höhe von insgesamt 55 Millionen Euro.

Die Einigung beinhaltet, dass zunächst eine seit längerem geplante Preiserhöhung für die kommende Heizperiode um zwei Monate von Oktober auf Dezember verschoben wird. Darüber hinaus soll den Verbrauchern mit der nächsten Abrechnung ein Bonus in Höhe von durchschnittlich 35 Euro gewährt werden. Das Bundeskartellamt hat im Gegenzug die Ermittlungen gegen diese Regionalversorger eingestellt.

Bei den Versorgern handelt es sich um E.ON Hanse, E.ON Avacon, E.ON Mitte, E.ON edis, E.ON Thüringer Energie, E.ON Bayern. Deren Kunden wird die genannte Summe direkt zugute kommen. Bundeskartellamt und E.ON haben weiter unterschiedliche Auffassungen in der Sache, die Einigung erfolgte aber zur Vermeidung langwieriger Rechtsstreitigkeiten.

Die Verfahren wegen des Verdachts missbräuchlich überhöhter Gaspreise für Haushalts- und Gewerbekunden betreffen die Preisgestaltung in den Jahren 2007 und 2008 und wurden unter anderem auf Grundlage des neu eingeführten § 29 GWB eingeleitet. Dieser sieht eine verschärfte Missbrauchsaufsicht für Energieunternehmen vor. Im Kartellverfahren tragen nun die Unternehmen die Beweislast für die sachliche Rechtfertigung. Die Vorschrift ist bis 2012 befristet.

Quelle: Pressemitteilung des Bundeskartellamts vom 6. Oktober 2008